Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Stand: 17.06.2025